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Das Gericht
Das Baurekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht und überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz die Erteilung und Verweigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden sowie die sonstigen planungs- und baurechtlichen, natur- und heimatschutzrechtlichen und grösstenteils auch umweltschutzrechtlichen Anordnungen der Gemeinden.
Zudem beurteilt es Entscheide von kantonalen Verwaltungsbehörden, soweit diese das Bau- und Umweltschutzrecht betreffen.
Schliesslich ist das Baurekursgericht erste kantonale Rechtsmittelinstanz bei Streitigkeiten betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), bei Streitigkeiten im Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen und bei landwirtschaftlichen Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz (ab 1. Januar 2012).

Das Baurekursgericht erledigt pro Jahr etwa 1000 Rekursverfahren. In durchschnittlich rund 450 Verfahren ergeht ein materielles Urteil. In den übrigen Fällen wird die Streitsache formell erledigt; dies oft aufgrund einer Einigung nach Durchführung eines Augenscheins. Im Verhältnis zur Gesamterledigungszahl (formelle und materielle Erledigungen) werden im Durchschnitt 20 % der Rekurse vollständig oder teilweise gutgeheissen.
Das Baurekursgericht ist in seiner rechtsprecherischen Tätigkeit unabhängig. Es ist administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt.
