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Akteneinsicht oder sonstwie persönliches Erscheinen ist nur gegen Anmeldung beim entsprechenden Abteilungssekretariat möglich.
Elektronische Eingaben an schweizerische Gerichte werden erst in Zukunft möglich sein, weshalb das Baurekursgericht des Kantons Zürich vorerst keine zentrale Emailadresse zur Verfügung stellt. Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rekursverfahren finden sich an dieser Stelle.
