Baurekursgericht des Kantons Zürich

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30. Juli 2013

Änderung mit Bezug auf die Zustellung von Endentscheiden

Ab anfangs August 2013 stellt das Baurekursgericht Endentscheide nicht mehr wie bisher eingeschrieben bzw. gegen Rückschein zu. Solche Entscheide werden künftig sämtlichen Empfängern (selbstverständlich nach wie vor in Papierform) mittels "Gerichtsurkunde Online" zugestellt.