Baurekursgericht des Kantons Zürich

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09. April 2020

Anpassung der Verwaltungsgerichtsferien

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 beschlossen, die über die Ostertage anstehenden Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren früher beginnen zu lassen. Sie dauern neu vom 21. März bis und mit 19. April 2020. Die vom Bundesrat am 8. April 2020 beschlossene Verlängerung der ausserordentlichen Lage bis zum 26. April 2020 hat auf diese Regelung keinen Einfluss. Die Gerichtsferien enden nach wie vor am 19. April 2020.

Die Gerichtsferien gelten bei allfälligen Weiterzügen der Entscheide des Baurekursgerichts an das Verwaltungsgericht.

Die 30-tägige Frist für Rekurse an das Baurekursgericht steht während dieser Zeit nicht still. Für das Baurekursgericht gelten nach wie vor keine Gerichtsferien.

Auch vom Baurekursgericht angesetzte Fristen (z.B. Vernehmlassungsfristen, Replik- und Duplikfristen) stehen nicht still. Zur Erstreckung von Replik- bzw. Duplikfristen siehe die entsprechende Mitteilung.