Baurekursgericht des Kantons Zürich

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06. März 2013

Merkblatt betreffend Ansetzung und Erstreckung richterlicher Fristen

Mit der Zustellung der Rekursantworten setzt das Baurekursgericht neu direkt Frist zur Erstattung einer allfälligen Replik an.

Download Merkblatt Fristen BRG