Hauptinhalt dieser Seite: 06. März 2013 Merkblatt betreffend Ansetzung und Erstreckung richterlicher Fristen Mit der Zustellung der Rekursantworten setzt das Baurekursgericht neu direkt Frist zur Erstattung einer allfälligen Replik an. Download Merkblatt Fristen BRG Zurück zur Übersicht