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24. Juni 2011
Neue Zuständigkeit betreffend Anordnungen der Gebäudeversicherung und im Feuerwehrwesen
Ab 1. Juli 2011 ist das Baurekursgericht (4. Abteilung) erste Rechtsmittelintanz bei Streitigkeiten betreffend Anordnungen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (§ 76 des Gesetzes über die Gebäudeversicherung) und betreffend Anordnungen im Feuerwehrwesen (§ 37 Abs. 2 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen).