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01. Juli 2010
Neue Zuständigkeit betreffend Lex Koller
Seit dem 1. Juli 2010 ist das Baurekursgericht (bis Ende 2010 noch die Baurekurskommissionen) erste Rechtsmittelinstanz bei Streitigkeiten betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller).
Ab dem 1. Juli 2011 ist die 1. Abteilung des Baurekursgerichts für alle Rekursgeschäfte in diesen Streitfällen sachlich zuständig.