Baurekursgericht des Kantons Zürich

Navigation

Ihre aktuelle Position in der Websitestruktur:

Hauptinhalt dieser Seite:

01. Juli 2020

Zahlungsfristen betragen ab 1. Juli 2020 wieder 30 Tage

Der Regierungsrat hat am 17. Juni 2020 beschlossen, dass die coronabedingt auf 120 Tage verlängerten Zahlungsfristen ab 1. Juli 2020 wieder auf 30 Tage herabzusetzen sind (RRB 2020-0619).

Forderungen des Baurekursgerichts auf Grundlage von Entscheiden, die am 1. Juli 2020 oder später rechtskräftig werden, werden demnach wieder mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung gestellt.