BRKE II Nr. 0150/2007 vom 10. Juli 2007
Lärmschutz. Festsetzung der Empfindlichkeitsstufe. Sanierungspflicht. Bahnlärmbelastetes Wohnzonengebiet.
Herabsetzung der Empfindlichkeitsstufe (ES) von der ES III auf die ES II (nach früher erfolgter Heraufsetzung von der ES II auf die ES III) in von Eisenbahnlärm betroffenen Wohnzonengebieten. Verhältnis zwischen der Empfindlichkeitsstufen-Heraufsetzung gemäss Art. 43 Abs. 2 LSV einerseits und der Pflicht zur Sanierung von Eisenbahnanlagen andererseits.
Art. 16 Abs. 1 USG; Art. 43 LSV; Art. 1, 2, 3 und 7 BGLE; Art. 20 Abs. 1 VLE
Bestätigt mit VB.2007.00400 vom 19. Juni 2008.