BRKE II Nr. 0270/2003 vom 16. Dezember 2003
Inanspruchnahme von Drittgrundstücken. Überragen eines Drittgrundstücks durch den Gegenballast und den Auslegearm eines Baukrans. Sachliche Zuständigkeit der Baubehörde.
Beansprucht der Bauherr in dieser Weise ein Nachbargrundstück, ohne sich vorgängig mit dem Betroffenen nach der gesetzlichen Ordnung in Verbindung zu setzen, und wendet sich der Nachbar zur Abwehr der Einwirkungen auf sein Eigentum direkt an die Baubehörde, hat diese die Sache anhand zu nehmen und kann sie den Betroffenen nicht an den Zivilrichter verweisen.
§§ 229 f. PBG