BRKE I Nr. 0230/2009 vom 04. September 2009
Abfall. Kehrichtbeseitigung. Anordnung eines Containerabstellplatzes für Züri-Sack-Kunststoffcontainer. Platzierung und Dimensionierung.
Ob das Platzieren eines Containers auf einem Grundstück unmöglich oder unzweckmässig ist, ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen. Dass mit der verfügten Platzierung in eine vormals bewilligte Umgebungsgestaltung eingegriffen werden soll, führt nicht von vornherein zur Unmöglichkeit der Platzierung. Als unzweckmässig kann ein Standort etwa aus immissionsrechtlichen Gründen qualifiziert werden. Die angeordnete Containergrösse muss verhältnismässig sein.
Art. 26 und 36 BV; Art. 13 VAZ (Stadt Zürich)