BRKE IV Nr. 0001/2007 vom 25. Januar 2007
UVP materielle Kasuistik. Parkplatzzahlbeschränkung bei Einkaufszentrum. Ermessen der Gemeinde. Auslegung der Wegleitung. Höhe der Parkplatzgebühr.
Ermessen der Gemeinde bei der einzelfallweisen Parkplatzzahl-Beschränkung gemäss der Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfes in kommunalen Erlassen. Auslegung der Wegleitung bei der Bestimmung der Güteklasse der ÖV-Erschliessung als Grundlage zur Ermittlung der zulässigen Anzahl Parkplätze: Es ist zulässig, die unterschiedliche Qualität der ÖV-Erschliessung aus den verschiedenen Einzugsgebieten des Einkaufszentrums zu berücksichtigen und dergestalt eine "gemischte" Güteklasse zu ermitteln. Bestätigung der Parkplatzgebühr von Fr. 1.-- pro Stunde.
Art. 11 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1 und Art. 44a USG; Art. 31 ff. LRV
Das Verwaltungsgericht hat mit VB.2007.00091 vom 7. November 2007 [= BEZ 2007 Nr. 48] in teilweiser Gutheissung der gegen den BRKE erhobenen Beschwerde Dispositivziffer I.J.8 der Baubewilligung, wonach das Parkieren auf den Kundenparkplätzen während der ersten Viertelstunde unentgeltlich ist, wenn die Parkierungsanlage vor deren Ablauf wieder verlassen wird, ersatzlos aufgehoben. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.