BRGE III Nr. 0067/2015 vom 29. April 2015
Rechtsmittelverfahren. Anfechtbarkeit. Strassenrecht. Genehmigungsentscheid des Bezirksrats gemäss § 15 Abs. 2 Satz 2 StrG.
Dieser ist zusammen mit dem gemeinderätlichen Festsetzungsentscheid über das Strassenprojekt zu eröffnen. Die Anfechtung des Festsetzungsentscheides vor Ausfällung des Genehmigungsentscheides ist verfrüht.
Art. 29a BV; Art. 75 BGG; § 5 Abs. 3 PBG
(Auf eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde trat das Verwaltungsgericht mit VB.2015.00341 vom 24. August 2016 nicht ein. Bemerkungsweise bestätigte das Verwaltungsgericht den Entscheid des Baurekursgerichts.)