BRKE III Nr. 0025/2007 vom 21. Februar 2007
Näherbaurecht. Besonderes Gebäude. Nutzung des teilweise im Grenzabstandsbereich gelegenen Flachdaches eines solchen als Terrasse.
Auslegung einer Näherbaurechtsvereinbarung für ein Besonderes Gebäude (Autounterstand) auf die Frage hin, ob die Vereinbarung auch das Recht zur Nutzung von dessen Dach im Grenzabstandsbereich als Terrasse mit einschliesse. In casu verneint. Demgegenüber ist die geplante Nutzung ausserhalb des Abstandsbereiches ohne weiteres zulässig.
§ 49 Abs. 3, § 270 Abs. 3 und § 273 PBG