BRKE IV Nr. 0172/2008 vom 13. November 2008
Verfahren Nutzungsplanung. Einzonung von Reservezonengrundstücken. Überprüfungsanspruch der Grundeigentümer. Gemeindeinterne Zuständigkeit
Gestützt auf § 65 Abs. 4 PBG gestellte Begehren müssen zwingend vom Gemeinderat der Gemeindelegislative zur anfechtbaren Beschlussfassung unterbreitet werden. Der Gemeinderat kann dies nur dann ablehnen, wenn die formellen Voraussetzungen für die Stellung des Begehrens (Grundeigentümereigenschaft, Zonierung, Frist) nicht erfüllt sind.
§ 50 GG; § 65 Abs. 1 und § 88 Abs. 1 PBG