BRKE II Nr. 0208/2008 vom 21. Oktober 2008
Bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude ist grundsätzlich das gewachsene Terrain zum Zeitpunkt der Errichtung des betreffenden Gebäudes massgebend. Dies mit der Einschränkung, dass die Terrainverhältnisse maximal 30 Jahre ab dem Datum der Baueingabe für den Umbau oder die Erweiterung zurück zu verfolgen sind.
Bei Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden, die innerhalb der letzten dreissig Jahre bewilligt worden waren, ist somit auf das bei der Stammbaubewilligung vorhandene gewachsene Terrain abzustellen. Ist ein Gebäude demgegenüber vor diesem Zeitraum bewilligt worden, ist grundsätzlich das heutige Terrain massgebend.