BRKE II Nr. 0119/2007 vom 05. Juni 2007
Lichtimmissionen. Blendwirkung einer Photovoltaikanlage. Verhältnismässigkeit der Sanierungsanordnung. Gebühren Umweltrecht. Tragung der Expertisekosten.
Lichtreflexionen bilden eine Einwirkung im Sinne des Umweltschutzgesetzes. Da einschlägige Grenzwerte fehlen, ist die Frage, ob Lichtreflexions-Immissionen schädlich oder lästig sind, einzelfallweise zu beurteilen. Vorliegend wurde eine von einer Photovoltaikanlage ausgehende Blendwirkung als erheblich beurteilt. Verhältnismässigkeit der Sanierungsanordnung. Überwälzung der im Verwaltungsverfahren entstandenen Expertisekosten.
Art. 1, Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 11, 13-15, 16 Abs. 2 und Art. 46 Abs. 1 USG; § 13 Abs. 2 VRG; §§ 8 und 10 GebührenO zum Vollzug des Umweltrechtes
Bestätigt mit VB.2007.00307 vom 7. November 2007 = BEZ 2008 Nr. 5.