BRKE III Nr. 0161/2006 vom 06. Dezember 2006
Luftreinhaltung. Sanierung von Feuerungsanlage und Gasboiler. Gesetzliche Grundlagen.
Teilmassnahmenplan Feuerungen. Inhalt der Sanierungspflicht. Mitwirkungspflicht des Anlagebetreibers. Geltungsbereich der Sanierungspflicht: Ein Gasboiler unterliegt grundsätzlich keinen Grenzwerten, jedenfalls nicht, soweit es sich nicht um eine gemischte, auch noch Heizzwecken dienende Anlage handelt. Demgemäss besteht für eine Sanierungsanordnung wegen überschrittener Stickoxidgrenzwerte keine gesetzliche Grundlage.
Art. 46 Abs. 1 USG; Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 3 und Art. 32 LRV
Bestätigt mit VB.2007.00065 vom 19. April 2007.