BRKE II Nrn. 0216-0219/1998 vom 04. August 1998
Ausnützungsübertragung (zoneninterne). Zulässigkeit.
Eine zoneninterne Ausnützungsübertragung über ein oder mehrere Drittgrundstücke hinweg ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, die Ausnützungsübertragung nehme Ausmasse an, welche geeignet sind, die Nutzungsordnung erheblich zu beeinträchtigen oder gar faktisch ausser Kraft zu setzen oder das Erschliessungskonzept in Frage zu stellen.
§ 259 PBG