Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Das Baurekursgericht

Das Baurekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht und überprüft als erste kantonale Rechtsmittelinstanz die Erteilung und Verweigerung von Baubewilligungen durch die Gemeinden sowie die sonstigen planungs- und baurechtlichen, natur- und heimatschutzrechtlichen und grösstenteils auch umweltschutzrechtlichen Anordnungen der Gemeinden.

Zudem beurteilt es Entscheide von kantonalen Verwaltungsbehörden, soweit diese das Bau- und Umweltschutzrecht betreffen.

Schliesslich ist das Baurekursgericht erste kantonale Rechtsmittelinstanz u.a. bei Streitigkeiten betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), bei Streitigkeiten im Gebäudeversicherungs- und Feuerwehrwesen und bei landwirtschaftlichen Streitigkeiten gemäss Landwirtschaftsgesetz.

Das Baurekursgericht erledigt pro Jahr durchschnittlich rund 800 Rekursverfahren. In knapp der Hälfte der Streitfälle ergeht ein materielles Urteil. In den übrigen Fällen wird die Streitsache formell erledigt; dies oft aufgrund einer im Rahmen eines Augenscheins erzielten Einigung zwischen den Parteien. Im Verhältnis zur Gesamterledigungszahl werden gemäss langjährigem Durchschnitt rund 25 % der Rekurse vollständig oder teilweise gutgeheissen.

Das Baurekursgericht ist in seiner rechtsprecherischen Tätigkeit unabhängig. Es ist administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt.

Umsetzung des revidierten VRG («Digilex») am Baurekursgericht per 1. Januar 2027

Mit Inkrafttreten des revidierten VRG («Digilex») per 1. Januar 2027 wird es möglich sein, mit den Verwaltungsbehörden im Kanton Zürich im Verwaltungs(gerichts)verfahren medienbruchfrei elektronisch zu verkehren. Das heisst insbesondere, dass Eingaben elektronisch eingereicht und Anordnungen der Behörde ebenso elektronisch mitgeteilt werden können. Die Gemeinden und die Anwaltschaft, welche ab dem 1. Januar 2027 zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Baurekursgericht verpflichtet sind, finden in den hier aufgeschalteten Merkblättern und Anleitungen wichtige Informationen zur Umsetzung von «Digilex». Mehr

Rechenschaftsbericht des Baurekursgerichts für das Jahr 2025

Die Anzahl der neu eingegangenen Rekurse sank im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr erneut – von 851 auf 799 Eingänge (2023: 982; 2022: 1’012; 2021: 984; 2020: 956; 2019: 815). Erledigt wurden 812 Rekursverfahren (Vorjahr: 914). Die Pendenzen sanken um 2 % auf 697 Geschäfte (Vorjahr: 710; 2023: 773; 2022: 806; 2021: 733). Mehr

Telefonzeiten (Hauptrufnummer)

Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

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Verfahren

Informationen zum Ablauf des Rekursverfahrens und zum Rechtsmittelweg im Planungs-, Bau und Umweltschutzrecht. Mehr

Rechtsprechung BRG/BRK

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich publiziert auf seiner Website regelmässig Urteile von allgemeinem Interesse. Mehr