04. September 2026
Mit Inkrafttreten des revidierten VRG («Digilex») per 1. Januar 2027 wird es möglich sein, mit den Verwaltungsbehörden im Kanton Zürich im Verwaltungs(gerichts)verfahren medienbruchfrei elektronisch zu verkehren. Das heisst insbesondere, dass Eingaben elektronisch eingereicht und Anordnungen der Behörde ebenso elektronisch mitgeteilt werden können. Die Gemeinden und die Anwaltschaft, welche ab dem 1. Januar 2027 zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Baurekursgericht verpflichtet sind, finden in den hier aufgeschalteten Merkblättern und Anleitungen wichtige Informationen zur Umsetzung von «Digilex». Mehr