Baurekursgericht des Kantons Zürich

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04. September 2026

Umsetzung des revidierten VRG («Digilex») am Baurekursgericht per 1. Januar 2027

Mit Inkrafttreten des revidierten VRG («Digilex») per 1. Januar 2027 wird es möglich sein, mit den Verwaltungsbehörden im Kanton Zürich im Verwaltungs(gerichts)verfahren medienbruchfrei elektronisch zu verkehren. Das heisst insbesondere, dass Eingaben elektronisch eingereicht und Anordnungen der Behörde ebenso elektronisch mitgeteilt werden können. Die Gemeinden und die Anwaltschaft, welche ab dem 1. Januar 2027 zum elektronischen Rechtsverkehr mit dem Baurekursgericht verpflichtet sind, finden in den hier aufgeschalteten Merkblättern und Anleitungen wichtige Informationen:

Informationen für Gemeinden: 

Merkblatt für die Gemeinden zur Umsetzung von Digilex am Baurekursgericht

Anleitung für Registrierung als Behörde bei justitia.swiss

Vorlage Rechtsmittelbelehrung für Rekurs ans Baurekursgericht (Digilex, ausführliche Fassung)

Vorlage Rechtsmittelbelehrung für Rekurs ans Baurekursgericht (Übergangsphase Digilex, ausführliche Fassung)

Informationen für die Anwaltschaft:

Merkblatt für die Anwaltschaft zur Umsetzung von Digilex am Baurekursgericht

Anleitung für Anwaltschaft zur Registrierung auf justitia.swiss