BRKE II Nr. 0079/2003 vom 06. Mai 2003
Erschliessung. Regeln der Baukunde. Gewässerschutz. Dachwasserentsorgung.
Bei Böden, die nach dem kommunalen generellen Entwässerungsplan das Einsickern nur erschwert zulassen oder gar nicht erlauben, ist ein Versickerungsnachweis für Dachwasser erforderlich und ist dieses gegebenenfalls - auch zur Verhinderung von Gefährdungen der Nachbargrundstücke - in das öffentliche Leitungsnetz (Meteorwasserkanalisation) einzuleiten.
Art. 7 Abs. 3 GschG; Art. 5 GschV; § 239 Abs. 1 PBG; § 5 lit. d BVV