BRGE IV Nr. 0097/2017 vom 17. August 2017
Natur- und Heimatschutz. Indach-Solaranlage auf inventarisiertem Gebäude. Bewilligungspflicht. Projektbezogener Schutzentscheid und Interessenabwägung.
Korrigenda: Entgegen BEZ 2018 Heft 4 wurde dieser Entscheid nicht bestätigt, sondern mit VB.2017.00623 aufgehoben und die Sache wurde an die kommunale Baubewilligungsbehörde zurückgewiesen. Demgemäss bedarf es für die Interessenabwägung gemäss § 238 Abs. 4 PBG einer vollständigen Abklärung des Eigen- und Situationswertes inkl. Gutachten. Es hat ein Schutzentscheid oder eine Inventarentlassung zu erfolgen. Ein projektbezogener Schutzentscheid wurde als nicht zureichend erachtet.
Art. 18a RPG; § 203, § 211 Abs. 2, § 238 Abs. 4 und § 321 PBG; § 2a lit. a BVV