BRGE IV Nr. 0012/2017 vom 02. Februar 2017
Gebühren. Baubewilligungsgebühr. Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.
Damit unvereinbar erweisen sich das reine Aufwandprinzip sowie die Anwendung der von der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherrn (KBOB) empfohlenen maximalen Stundenansätze.
Art. 5 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 3 BV; §§ 13ff. VRG; §§ 1 und 3 VOGG
(Der Entscheid wurde mit VB.2017.00169 vom 13. Juli 2017 in Bezug auf eine ebenfalls umstrittene Auflage aufgehoben. Die hier thematisierte Reduktion der Baubewilligungsgebühr war davon jedoch nicht betroffen.)
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- Verschiedenes: Gebühren und andere Geldleistungen; Befehlsverfahren, Vollstreckung; übergangsrechtliche Fragen; PrivatrechtGebühren und andere GeldleistungenGrundsätze
- Verschiedenes: Gebühren und andere Geldleistungen; Befehlsverfahren, Vollstreckung; übergangsrechtliche Fragen; PrivatrechtGebühren und andere GeldleistungenGebühren baurechtliches Verfahren