BRKE II Nrn. 0163-0164/2000 vom 27. Juni 2000
Terrassenhäuser. Massgebliche Vorschriften für ein Gebäude, das als Terrassenhaus zu qualifizieren ist.
Ist ein an einem Hang geplantes Gebäude aufgrund seiner Konfiguration und Ausgestaltung als Terrassenhaus zu qualifizieren, untersteht es den Terrassenhausvorschriften und nicht wahlweise den (in concreto günstigeren) Vorschriften über die Regelbauweise.
§ 77 PBG
Bestätigt mit VB.2000.00300 vom 14. Dezember 2000.
Erfasst unter:
- Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.)Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.) Übrige besondere Planungsinstrumente