BRGE II Nrn. 0029-0030/2017 vom 07. März 2017
Privater Gestaltungsplan in Wohnzone. Gegenüber Grundordnung verdichtete Bauweise. Vereinbarkeit mit regionaler und kommunaler Richtplanung.
In casu führten die Abweichungen von der Regelbauweise und den Mindestabständen nicht dazu, dass die planerisch und demokratisch abgestützte Grundordnung ihres Sinnesgehalts entleert wurde.
Art. 3 Abs. 2 lit. b RPG; § 16 Abs. 1 und § 83 Abs. 1 und 3 PBG
Erfasst unter:
- Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.)Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.) Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften