BRKE II Nrn. 0099-0100/2004 vom 01. Juni 2004
Erschliessung. Fehlerhafte, jedoch rechtskräftige Erschliessungsbewilligung. Widerruf in späterem Baubewilligungsverfahren.
Der Umstand, dass die Erschliessung die Anforderungen der Zugangsnormalien nicht erfüllt, führt nicht zur Annahme, dass die Voraussetzungen für einen teilweisen Widerruf der Erschliessungsbewilligung und für die Einleitung eines Teilquartierplanverfahrens gegeben sind.
§ 237 PBG; ZGN