BRKE II Nr. 0028/1999 vom 23. Februar 1999
Quartierplan. Revision. Änderung der Führung einer Verkehrserschliessung. Unzulässigkeit im Rahmen des Vollzugs. Erfordernis von QP-Teilrevision.
Eine andere Führung von Erschliessungsanlagen (in concreto die Verlegung eines Trottoirs auf einer Länge von 35 m um rund 2 m mittels Landabtausches) kann nicht im Rahmen des Vollzuges des Quartierplanes (Strassenprojekt) oder durch private Vereinbarung festgelegt werden. Vielmehr ist eine förmliche Teilrevision des Quartierplanes nötig.
§§ 166 und 160b PBG