BRKE III Nrn. 0057-0060/2010 vom 05. Mai 2010
Natur- und Heimatschutz. Ortsbildschutz. Inventar. Akzessorische Überprüfung der Nutzungsplanung. Planungsrechtliche Baureife.
Rechtswirkungen der Aufnahme eines Ortsbildes in das Inventar der Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung und in das Bundesinventar der schützenswerten Orts-bilder der Schweiz (ISOS) bei fehlender nutzungsplanerischer Umsetzung der Inventarisierung. Zulässiger Inhalt der Beurteilung eines Bauvorhabens im inventarisierten Ortsbild durch die Baudirektion.
Art. 78 Abs. 1 BV; Art. 6 Abs. 4, 9, 13 und 25a Abs. 3 RPG; Art. 6 Abs. 1 und 2 NHG; § 18 Abs. 2 lit. l, § 50 Abs. 1, § 234, § 238 Abs. 2 und § 346 PBG; § 3 NHV; § 7 Abs. 1 BVV
(Bestätigt mit VB.2010.00312 vom 3. November 2010.)