BRGE IV Nr. 0090/2013 vom 20. Juni 2013
Pflichtig sind Staat und Gemeinden.
§ 7 StrG
Besitzstandsgarantie. Vorbestandene Erschliessungsmängel
Erschliessungsmängel, wozu auch mangelhafte Sichtweiten von Ausfahrten zu zählen sind, sind bei Umbauten und Nutzungsänderungen einzig nach § 233 Abs. 2 PBG zu beurteilen, wonach die Erschliessung nur bei wesentlichen Abweichungen von den bisherigen Verhältnissen neu zu prüfen ist. Erschliessungsmängel führen nicht zur Vorschriftswidrigkeit im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG und damit auch nicht zur Anwendbarkeit von § 357 Abs. 4 PBG (Bestätigung der Rechtsprechung).
Bestätigt mit VB.2013.00557 vom 24. Oktober 2013.