BRKE II Nr. 0166/2008 vom 02. September 2008
Rechtsverzögerung. Sistierung eines Baubewilligungsverfahrens auf Grund einer beabsichtigten Rechtsänderung.
Der Umstand, dass rechtswidrige Bauten und Anlagen auf Grund einer angestrebten Rechtsänderung in absehbarer Zeit bewilligungsfähig werden könnten, erlaubt eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens nicht ohne weiteres. In casu wurde die Sistierung als unrechtmässige Rechtsverzögerung eingestuft.
Art. 29 Abs. 1 BV
(Auf eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde trat das Verwaltungsgericht mit VB.2008.00473 [= BEZ 2009 Nr. 2] mit der Begründung nicht ein, die mit der Gutheissung des Rekurses verbundene Anordnung, das Baubewilligungsverfahren fortzusetzen, habe für den Beschwerdeführer keinen Nachteil zur Folge, der sich später voraussichtlich nicht mehr beheben lasse.)