BRKE II Nr. 0246/1999 vom 21. Dezember 1999
Dachgestaltung. Dachflächenfenster. Begriff der Lüftungsfläche. Akzessorische Überprüfung.
Die Anknüpfung an den Begriff der Lüftungsfläche für die kommunale Regelung der Grösse von Dachflächenfenstern ist mit dem kantonalen Recht vereinbar. Versteht die kommunale Baubehörde unter dem Begriff der Lüftungsfläche die vom Blendrahmen, d.h. von dem im Dach fest eingebauten Rahmen umschlossene Fläche, welche zugleich die beim vollständigen Öffnen eines Dachflächenfensters durchlässige Öffnung bildet, so ist diese Auslegung ohne weiteres vertretbar.
§ 45 Abs. 2 PBG; Art. 22 Abs. 3 BZO Küsnacht