BRKE II Nr. 0094/2010 vom 04. Mai 2010
Anrechenbarkeit eines Untergeschosses auf Grund eines dort bestehenden WC-/Duschraumes.
Verhältnismässigkeitsprinzip.
Berücksichtigung bei der Anwendung von Bauvorschriften ausserhalb des Dispensrechts. Erforderlichkeit von baulichen Massnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Untergeschossnutzung.
Legitimation Nachbar.
Rüge der Verletzung von nachbarschützenden Bestimmungen. Erfordernis der konkreten Betroffenheit des Nachbarrekurrenten. Schutzwürdiges Interesse an der Statuierung einer Auflage, einen WC-/Duschraum im Untergeschoss zurückzubauen.
Art. 5 Abs. 2 und Art. 36 Abs. 3 BV; §§ 220, 276 und 338a Abs. 1 PBG