Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Akteneinsicht

Ab dem 1. Januar 2027 werden Akten grundsätzlich elektronisch eingesehen. Die Akteneinsicht erfolgt durch Bereitstellung der Unterlagen über den für das Rekursverfahren am Baurekursgericht massgeblichen Kanal (justitia.swiss).

Für Personen, mit denen das Rekursverfahren nicht elektronisch erfolgt, besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht vor Ort an einem Bildschirm am Baurekursgericht.

Eignen sich bestimmte Akten nicht für die elektronische Aktenführung, werden diese weiterhin physisch geführt. Physisch geführte Akten können vor Ort am Baurekursgericht eingesehen werden.