Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheides des Baurekursgerichts.
Eine Bestätigung des Baurekursgerichts bescheinigt, dass gegen einen vorinstanzlichen Entscheid bis zum Datum, an welchem das Baurekursgericht die Bestätigung ausgestellt hat, kein Rechtsmittel eingegangen ist.
Das schriftliche Gesuch (per Antragsformular) um Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung muss unterzeichnet und vollständig sein. Das Gesuch muss über den massgeblichen Kanal eingereicht werden.
Rechtskraftbescheinigungen und förmliche Bestätigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Das Baurekursgericht erhebt eine Gebührenpauschale von 50 Franken.
Zu den genauen Voraussetzungen, dem Vorgehen sowie den benötigten Unterlagen und Angaben informiert Sie das verlinkte Merkblatt. Merkblatt für Rechtskraftbescheinigungen und förmliche Bestätigungen