Baurekursgericht des Kantons Zürich

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Rekurs einreichen (Vorgehen bis Ende 2026)

Die Rekursschrift muss handschriftlich unterzeichnet, im Original und in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Elektronische Eingaben sind vor dem 1. Januar 2027 nicht zulässig. Der Rekurs kann daher nur per Post oder vor Ort eingereicht werden.